ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
wavetec Radar Solutions GmbH & Co. KG
ALLGEMEINES / VERTRAGSSCHLUSS
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der wavetec Radar Solutions GmbH & Co. KG (nachfolgend „WAVETEC“) gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. - Einbeziehung der AGB
Diese AGB werden Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. - Abweichende Geschäftsbedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn WAVETEC ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. - Angebote und Produktangaben
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technische Änderungen sowie Änderungen in Konstruktion, Form oder Ausführung bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, soweit sie dem technischen Fortschritt dienen oder die Lieferfähigkeit sicherstellen und den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt. - Vertragsschluss
Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt zustande durch: unsere Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) oder Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung. - Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen) bedürfen mindestens der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. - Abtretung und Vertragsübertragung
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von WAVETEC in Textform.
Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit berechtigte Interessen von WAVETEC nicht beeinträchtigt werden. - Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
- Liefertermine und Lieferfristen
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden. - Lieferverzug
Gerät WAVETEC aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten, sofern er zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs bestehen nur nach Maßgabe des Abschnitts „Gewährleistung und Haftung“. - Nicht zu vertretende Lieferhindernisse (Höhere Gewalt)
WAVETEC haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Lieferhindernisse, die auf Umständen beruhen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen. Hierzu zählen insbesondere:
- Streik und rechtmäßige Aussperrung,
- behördliche Maßnahmen oder Embargos,
- Import- oder Exportbeschränkungen,
- Energie- oder Rohstoffmangel,
- Störungen von Lieferketten oder Transportwegen,
- Pandemien oder vergleichbare Ereignisse höherer Gewalt.
Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
- Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Rechte des Kunden wegen Verzögerungen oder Mängeln bleiben hinsichtlich der betroffenen Teillieferung unberührt. - Verzögerung von Versand oder Abnahme (Annahmeverzug)
Verzögert sich der Versand oder die Abnahme des Liefergegenstands aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann WAVETEC – beginnend einen Monat nach Anzeige der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft – Ersatz der hierdurch entstehenden Lager-, Bereitstellungs- und sonstigen Kosten verlangen. WAVETEC ist berechtigt, diese Kosten pauschal mit 0,5 % des Rechnungsbetrages der betroffenen Lieferung pro angefangenem Monat zu berechnen, maximal jedoch insgesamt 5 % des Rechnungsbetrages, sofern nicht höhere tatsächliche Kosten nachgewiesen werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte wird der Kaufpreis für bereits erbrachte Leistungen mit Eintritt des Annahmeverzugs zur Zahlung fällig. Gegenüber Verbrauchern gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften zum Annahmeverzug.
PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Preise
Alle Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie Verpackungs-, Versand- und sonstiger vereinbarter Nebenkosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Zusätzliche Leistungen, insbesondere Installation, Schulung, Software, Inbetriebnahme oder sonstige Nebenleistungen, sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. - Fälligkeit und Zahlung
Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. - Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. - Nichtabnahme / Stornierung durch den Kunden
Nimmt der Kunde die bestellte Ware trotz Fälligkeit und angemessener Nachfristsetzung nicht ab oder tritt er ohne gesetzlichen Grund vom Vertrag zurück, ist WAVETEC berechtigt, Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen. WAVETEC kann den Schaden pauschal mit 25 % des Auftragswertes berechnen, sofern nicht ein höherer tatsächlicher Schaden nachgewiesen wird. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gegenüber Verbrauchern gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. - Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen. - Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von WAVETEC GmbH & Co. KG. Scheck- und Wechselforderungen sowie Forderungen aus laufender Rechnung oder Kontokorrent sind hierin eingeschlossen. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber Abnehmern oder Dritten in Höhe des Faktura-Endbetrags (inkl. MwSt.) an WAVETEC ab. Rücknahme bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag.
- Gefahrenübergang: Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, auch bei Teillieferungen oder wenn WAVETEC Versand oder Anlieferung übernommen hat. Eine Abnahmeverweigerung wegen unwesentlicher Mängel ist nicht zulässig.
GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
1. Sachmängelhaftung
Soweit ein von WAVETEC zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist WAVETEC nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.
Der Kunde hat WAVETEC hierfür die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Vor Übergabe der Kaufsache zur Prüfung oder Reparatur hat der Kunde auf eigene Kosten eine Datensicherung vorzunehmen.
- Die Kaufsache ist kostenfrei am vereinbarten Erfüllungsort anzuliefern.
- Reparaturen oder Reparaturversuche durch den Kunden selbst oder von ihm beauftragte Dritte führen zum Erlöschen der Gewährleistungsansprüche.
3. Untersuchungs- und Rügepflicht
- Gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die §§ 377, 381 HGB.
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
4. Ausschluss der Gewährleistung
Keine Gewährleistungsansprüche bestehen für Schäden oder Funktionsstörungen, die nicht auf einem Mangel der Lieferung oder Leistung von WAVETEC beruhen, insbesondere wenn sie verursacht wurden durch:
- Äußere Einflüsse und Umwelteinwirkungen
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, elektrostatische Entladung (ESD)
- Feuchtigkeit, eindringendes Wasser, Kondensation, extreme Temperaturen oder sonstige nicht bestimmungsgemäße Umgebungsbedingungen
- Vibrationen, Stöße oder mechanische Belastungen außerhalb der spezifizierten Betriebsbedingungen
- Stromversorgung und Installation
- unsachgemäße elektrische Versorgung, Nennspannung oder Stromart
- fehlerhafte Installation, Inbetriebnahme oder Wartung durch den Kunden oder Dritte
- Software, Daten und Konfiguration
- fehlerhafte, nicht autorisierte, fehlende oder inkompatible Software, Firmware, Schnittstellenkonfigurationen oder Verarbeitungsdaten, soweit diese nicht von WAVETEC bereitgestellt, freigegeben oder genehmigt wurden
- Nutzerbedingte Eingriffe
- eigenmächtige Veränderungen, Reparaturen, Modifikationen oder Umbauten durch den Kunden oder Dritte
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden ganz oder teilweise auf einen von WAVETEC zu vertretenden Mangel zurückzuführen ist.
5. Haftungsbegrenzung
WAVETEC haftet nur:
- für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
- für schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- bei Übernahme einer Garantie,
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet WAVETEC nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für:
- entgangenen Gewinn,
- Nutzungsausfall,
- Betriebsunterbrechungen oder sonstige Vermögensschäden,
- indirekte Schäden außerhalb des Liefergegenstands.
6. Datenverlust
Für den Verlust von Daten haftet WAVETEC nur, soweit der Kunde sichergestellt hat, dass diese durch angemessene Datensicherungen mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, oder wenn der Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig von WAVETEC verursacht wurde.
7. Haftung von Mitarbeitern
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
8. Gebrauch und Zweckbindung
- Eine bestimmte Eignung der gelieferten Ware für einen vorgesehenen Zweck ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Für die Verarbeitung der Ware, insbesondere durch den Kunden selbst, übernimmt WAVETEC keine Haftung.
9. Gebrauchte Ware
- Gebrauchte Ware wird gegenüber Unternehmern unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
10. Verjährung
- Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Lieferung.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen.
SOFTWARE / LITERATUR
Bei der Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit Empfang der Software erkennt der Besteller deren Geltung ausdrücklich an.
DATENSCHUTZ
- Verantwortlicher
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutzgesetze ist die
wavetec Radar Solutions GmbH & Co. KG, Karlstr. 10 42699 Solingen, info@wavetec-online.de - Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). - Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere:
- zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO),
- zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO),
- zur Wahrung berechtigter Interessen unseres Unternehmens (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), etwa zur Geltendmachung rechtlicher Ansprüche oder zur Direktwerbung im zulässigen Umfang.
- Datenweitergabe
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist (z. B. an Versanddienstleister, Zahlungsdienstleister oder IT-Dienstleister) oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. - Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der jeweiligen Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen. - Rechte der betroffenen Person
Dem Kunden stehen die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere:
- Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Zudem besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
- Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in unserer gesonderten Datenschutzerklärung abrufbar.
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffend, gemäß dem
Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
AUSFUHRGENEHMIGUNG
- Geltung exportkontrollrechtlicher Vorschriften
Die Lieferung und Leistung stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, insbesondere Exportkontrollvorschriften, Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. - Genehmigungspflichten
Der Kunde verpflichtet sich, bei Weiterveräußerung, Ausfuhr oder sonstiger Weitergabe der von uns gelieferten Waren die jeweils anwendbaren exportkontrollrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union sowie – soweit einschlägig – der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten. Soweit für die Ausfuhr oder Verbringung der Ware eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, ist diese vom Kunden eigenverantwortlich einzuholen. - Endverbleib und Verwendungszweck
Der Kunde wird die gelieferten Waren weder unmittelbar noch mittelbar für Zwecke verwenden, die gegen geltende Sanktionsvorschriften oder Embargobestimmungen verstoßen. Auf Verlangen hat der Kunde geeignete Endverbleibserklärungen vorzulegen. - Mitwirkungspflichten
Der Kunde verpflichtet sich, uns unverzüglich über etwaige exportkontrollrechtlich relevante Umstände zu informieren, insbesondere über die Weiterveräußerung in Drittstaaten. - Rücktrittsrecht
Verzögert sich die Lieferung aufgrund notwendiger Genehmigungsverfahren oder wird eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen, sofern uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Erfüllungsort & Gerichtsstand
- Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz von WAVETEC GmbH & Co. KG, Solingen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. - Gerichtsstand
- Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen gilt Solingen als ausschließlicher Gerichtsstand.
- Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand, insbesondere der Wohnsitz des Verbrauchers, sofern dieser den Vertrag nicht ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abgeschlossen hat.
- Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN-Kaufrechtskonvention (CISG).