ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
wavetec Radar Solutions GmbH & Co. KG


ALLGEMEINES / VERTRAGSSCHLUSS

  1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.
    Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen
  2. Sämtliche Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte in Produktbeschreibungen sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die dem technischen Fortschritt und dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.
  3. Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Bestätigung durch WAVETEC GmbH & Co. KG zustande. Der Kaufvertrag kommt auch zustande, wenn der Kunde die Ware in Empfang nimmt.
  4. Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma WAVETEC GmbH & Co. KG.
  5. Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistung.
  6. Werden der Versand oder die Abnahme des Liefergegenstands aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so kann WAVETEC ihm, beginnend einen Monat nach der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnen, mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat. Gleichzeitig werden alle von WAVETEC bis dahin erbrachten Leistungen zur Zahlung fällig.
    LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
  7. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in
    Lieferverzug, so ist der Besteller berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten,
    nachdem er eine angemessene Nachfrist jedoch von mindestens zwei Wochen gesetzt hat. Schadenersatzansprüche
    gelten nur nach Maßgabe der im Abschnitt “Gewährleistungen / Haftungsausschluss” aufgeführten Bestimmungen.
  8. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
  9. Nicht von WAVETEC GmbH & Co. KG zu vertreten sind insbesondere Lieferverzögerungen, die auf Streik, Aussperrung und gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) zurückzuführen sind.
  10. Teillieferungen sind zulässig. Aus der Verzögerung von Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte hinsichtlich der übrigen Teilmengen herleiten. Mangelhafte Teillieferungen berechtigen den Besteller nicht zur Ablehnung restlicher Teillieferungen oder zum Rücktritt vom Vertrag.
    PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
  11. Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Versand- und Verpackungskosten, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  12. Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort fällig und netto ohne jeden Abzug zu bezahlen.
  13. Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, so können wir wahlweise auf Abnahme bestehen, oder 25% der Kaufsumme als Schadenersatz verlangen.
  14. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
    EIGENTUMSVORBEHALT
  15. Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Zahlung, bei Zahlung per Scheck bis zu dessen endgültiger
    Gutschrift, Eigentum der Firma WAVETEC GmbH & Co. KG. Scheck und Wechselforderungen sowie Forderungen aus
    laufender Rechnung oder Kontokorrent sind darin eingeschlossen.
  16. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Wiederveräußerung in Höhe des Faktura – Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns ab. Bei Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.
    GEFAHRENÜBERGANG
  17. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder WAVETEC noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung übernommen hat. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.

GEWÄHRLEISTUNGEN / HAFTUNGSAUSSCHLUSS

  1. Soweit ein von uns vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen. Die Kaufsache ist kostenfrei mit einer geeigneten Verpackung am Erfüllungsort anzuliefern.
  2. Die im kaufmännischen Verkehr geltenden §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Bei Einhaltung einer Rügefrist von 10 Tagen erkennen wir die Unverzüglichkeit an.
  3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: unsachgemäßen
    Gebrauch, Bedienungsfehler und grob fahrlässiges Verhalten des Kunden/ Betriebsart mit falscher Stromart oder Spannung sowie an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Überspannung bzw. elektrostatischer Entladung/ Feuchtigkeit aller Art/ falsche oder fehlende Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Batterien, Akkus und Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen.
  4. Die Gewährleistung erlischt bei Reparaturen oder Reparaturversuchen des Bestellers oder von ihm beauftragter Dritter. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
  5. Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens zweimal innerhalb von 8 Wochen fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
  6. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit soweit Ansprüche nach §§ 1,4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Besteller sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können, haften wir nicht.
  7. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt die auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  8. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft, es sei denn es wird schriftlich etwas anderes formuliert.
  9. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten ab Auslieferung. Sofern der Besteller Endverbraucher ist, gilt die gesetzliche Verjährung.
  10. Die Firma WAVETEC übernimmt keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist. Sie lehnt ebenfalls Ersatz jeglichen Schadens ab, der im Zusammenhang mit der Verarbeitung gelieferter Ware entstehen sollte.
    SOFTWARE / LITERATUR
  11. Bei der Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit Empfang der Software erkennt der Besteller deren Geltung ausdrücklich an.
    VERWERTUNG VON KUNDENDATEN
  12. Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffend, gemäß dem
    Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
    AUSFUHRGENEHMIGUNG
  13. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren teilweise nur mit vorheriger Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/ Taunus geschehen darf. Soweit der Besteller die Ausfuhr beabsichtigt, sind etwaige Zustimmungserklärungen von dem Besteller selbst einzuholen.
    ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND
  14. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Bestellers und für die Lieferverpflichtungen der Firma WAVETEC ist Solingen.
  15. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, es gilt ausschließlich das Recht der
    Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Einheitlichen Gesetze über den Abschluss von internationalen
    Kaufverträgen über bewegliche Sachen.